Vorschriften Anlagenkennzeichnung DIN

Welche Vorschriften sind  bei einer Anlagenkennzeichnung zu beachten?

Sowohl in der Industriekennzeichnung als auch in der Anlagenkennzeichnung wird heute eine klare, übersichtliche, tadellose und wirtschaftliche Kennzeichnung der Anlage nach dem aktuellen Stand der Technik gefordert. Zudem müssen die gesetzlichen Auflagen gemäß aktuellen Vorschriften, Richtlinien und Normen erfüllt werden.

Beispiele hierfür sind:

Die nationale Norm DIN 6779 – Kennzeichnungssystematik für technische Produkte und technische Produktdokumentation in den Bereichen Kraftwerke, Schiffe und Meerestechnik, Bauwerke und technische Gebäudeausrüstung sowie Chemieanlagen.

Im Bereich der Kraftwerkstechnik das Kraftwerk-Kennzeichnungssystem KKS bzw. die daraus vom VGB weiterentwickelte und internationale Reference Designation System for Power Plants (RDS-PP).

DIN 2403 – Kennzeichnung von Rohrleitungen nach dem Durchflussstoff

ASR A 1.3 – Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung

ASR A 2.3 – Kennzeichnung der Fluchtwege und Notausgänge

BGV A8 – Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung am Arbeitsplatz

Neben den obigen Beispielen gibt es je nach Art der Kennzeichnung noch weitere Vorschriften, Grund- und Fachnormen sowie diverse Richtlinien, die nicht minder wichtig für die Kennzeichnungsarbeit sein können. Es wird daher empfohlen, sich sehr genau mit diesem Thema zu befassen bzw. sich eventuell externe Hilfe mit „ins Boot“ zu holen.

 

Hinweis:
Eine falsche Kennzeichnung innerhalb der Anlage kann an sich schon sehr viel Ärger mit dem Betreiber und enorme Kosten verursachen. Sind zudem noch beispielsweise Fluchtwege nicht ordnungsgemäß gekennzeichnet worden und es kommt aufgrund dessen in einer gefährlichen Situation (z.B. einem Brandfall) zu Verletzungen oder gar zu Todesfällen – weil Personen nicht schnell genug und sicher evakuiert werden konnten – hat man evtl. auch persönlich unerwartet schnell ein rechtliches Problem vor sich…